|
Eine Hundehalterhaftpflicht
erweist sich oft als sehr sinnvoll, sie springt in folgenden Fällen
ein, Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Es muss
allerdings darauf geachtet werden, dass die Tierversicherung
nur Ansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme bezahlt,
gerechtfertigte, viele Versicherung wehren einige Fälle auch ab, wenn
es sein muss auch gerichtlich. Was sind die Besonderheiten dieser
Versicherung? Als
Grundlage einer jeden Versicherung dienen die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen. Allerdings besteht die Möglichkeit den
Versicherungsschutz zu verbessern und zu erweitern, was in den so
genannten besonderen Versicherungsbedingungen oder natürlich auch einem
branchentypischen Rahmenvertrag vereinbart wird. Zusätze wären zum
Beispiel, dass Welpen des versicherten Hundes bis zu einem Alter von
sechs Monaten mitversichert sind, allerdings nur, wenn sich die Hündin,
also die Mama des kleinen Hundes, im Besitz des Versicherungsnehmers
befindet, nicht der Vater. Ebenfalls sind vorübergehende weltweite
Auslandsaufenthalte mitversichert. Wenn ein Hund an einem privaten
Schlittenhunderennen teilnimmt, oder an einem Training, ohne
gewerbliche Vereinsveranstaltung mit einem finanziellen Hintergrund.
Hunderassen, welche oft nicht versichert sind und nur gegen Aufschlag
oder einem anderen Tarif, sind zum Beispiel: Bandog, Bordeaux-Dogge,
Bull Terrier (also Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila
Brasileiro, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espaniol, Mastino
Napoletano, Pitbullterrier, Staffordshire Terrier (auch American
Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier), Tosa Inu und
Doggen aller Art (auch Bulldoggen). Die Versicherungsgesellschaften
sind der Meinung, dass oben genannte Hunderassen eine größere Gefahr
darstellen und somit mehr für sie bezahlt werden sollte. Ob dies
gerechtfertigt ist oder nicht, bleibt fraglich. Allerdings sollte
erwähnt werden, dass das nicht bei jeder Gesellschaft so ist.
|