Der Rentenbeitrag ist der Beitrag, den jeder, der verpflichtet ist, in die Gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, monatlich entrichtet. Geschaffen wurde die Rentenversicherung bereits am 1. Januar 1891, veränderte sich im Laufe der Jahre durch verschiedene Rentenreformen zu der deutschen Rentenversicherung, wie man sie heute kennt. Ursprünglich war dieses System auf eine einfache Ansparung ausgerichtet, die sich jedoch nicht lange aufrechterhalten ließ und somit entwickelte sich daraus der Rentenbeitrag kombiniert mit der Rentenversicherungspflicht.
Die
Rentenbeiträge erhöhten sich in den vielen Jahren um ein Vielfaches. 1972 lag der Rentenbeitrag noch bei 17 Prozent, vierzehn Jahre später bereits auf 19 Prozent. In den 90er Jahren kam es dann zu finanziellen Schwierigkeiten, obwohl ein erheblicher Teil in die gesetzliche Rentenversicherung auch aus Steuermitteln finanziert wurde. Dies liegt auch darin begründet, dass es immer mehr Rentenbezieher gibt und immer weniger Geburten verzeichnet werden können. Die Zahl der älteren Bevölkerung in Deutschland wächst und dadurch ist die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr ausreichend. Denn die Ausgaben der Rentenversicherung steigen stetig, während die Einnahmen nicht mehr ausreichen, so dass auch Bundeszuschüsse notwendig sind, die bereits ein Drittel der gesamten Kosten ausmachen. Dies hat zur Folge, dass der Beitragssatz zur
Rentenversicherung weiter steigen und die Rentenzahlungen sich verringern werden. Denn nur so kann die Differenz ausgeglichen werden. Zudem wird in aller Regel auch der Beitragsbemessungssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung weiter ansteigen, um mit diesem ebenfalls die fehlenden Beträge aufzufangen. So kann es sein, dass auch die Einkommensteile zu der Beitragsberechnung in die Rentenversicherung einbezogen werden, die bisher beitragsfrei waren. Im Jahre 2005 lag der Rentenbeitrag bei 19,5 Prozent, seit 2007 bereits bei 19,9 Prozent. Dieser Prozentsatz wird vom Bruttolohn eines Arbeitnehmers gerechnet, jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die in dem Jahr 2007 bei 5.250 Euro pro Monat lag und in 2008 auf 5300 Euro gestiegen ist. Aus diesem Grund ist es für jeden Einzelnen wichtig, etwas für seine eigene, private Altersvorsorge zu tun, um die geringeren Rentenzahlungen im Rentenalter auffangen zu können.