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Prime Estate GmbH, Berlin: Denkmalimmobilien – viele Vorteile auf der Hand |
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Geschrieben von Andreas Schrobback
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Tuesday, 10. June 2008 |
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Deutsche Immobilien sind auch international begehrt. Für Anleger und Investoren bieten sie eine Reihe einzigartiger Vorteile. Kompetente Beratung und Marktkenntnis sind unerlässlich. In- und ausländische Interessenten finden in der Prime Estate GmbH einen erfahrenen und überaus kompetenten Immobilienberater mit einem umfassenden Informationsservice. Die Prime Estate GmbH, Berlin bietet Anlegern und Investoren ein breit gefächertes und tief gestaffeltes Beratungsangebot sowie eine exklusive Auswahl attraktiver, denkmalsanierter Immobilien in ganz Deutschland. Der Immobilienbesitz ist in Deutschland eine der wichtigsten Quellen und Formen der Vermögensentwicklung. Als solide Anlageobjekte sind vor allem Denkmalimmobilien durch ihre Wertstabilität und Wertsteigerung für viele Anleger eine zukunftsfähige, inflationssichere und renditestarke Möglichkeit, Geld zu mehren. Der Staat lenkt und fördert mit gezielten Steuervergünstigungen in verschiedener Form die Investitionspolitik in der Immobilienbranche. Wohneigentum zu schaffen, liegt im gesellschaftlichen Interesse, und eine besondere Position nehmen dabei denkmalgeschützte Anlageimmobilien ein. Mit dem Denkmalschutz für Wohnobjekte wird einerseits wertvolle historische Substanz erhalten und als Kulturgut bewahrt, andererseits sind die Immobilien eine sichere private Altersversorgung, was besonders aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland und dem damit verbundenen Rentenproblem im Interesse der Politik liegt. Es ist eine bekannte Wahrheit, dass Deutschland einem demographischen Wandel unterliegt, der einer fortschreitenden Überalterung der Gesellschaft gleichkommt. Für das Rentensystem bedeutet das, dass es in Zukunft immer mehr Ansprüche geben wird, als Beiträge aus rentenpflichtiger Erwerbstätigkeit eingenommen werden. Die Säule der privaten Altersversorgung muss deshalb gestärkt werden. Seit den 1970er Jahren werden vom Gesetzgeber entsprechende steuerliche Vergünstigungen gewährt, die den finanziellen Mehraufwand für eine denkmalschutzgerechte Sanierung oder Modernisierung sowie für die weitaus umfangreicheren Planungen und Bauzeiten berücksichtigen und ausgleichen. Dieser Ausgleich ist heute in den Paragrafen 7h und 7i des Einkommenssteuergesetztes (EStG) geregelt, nach dem Investoren, die eine Denkmalimmobilie fremd vermieten, die Sanierungskosten zu hundert Prozent über einen Zeitraum von zwölf Jahren absetzen können. Festzuhalten ist außerdem, dass hinsichtlich der erfolgreichen Vermietung ein wachsendes Marktpotenzial zu beobachten und eine damit langfristig sichere Nachfrage nach aufwändig sanierten Domizilen zu schlussfolgern ist.
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