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1)Umzugskosten in eine Wohnung mit Badmöbel inklusive Tische |
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Geschrieben von Nicola Lavacca
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Wednesday, 23. July 2008 |
Wenn Sie einen Umzug in eine Wohnung mit Bodenschutzmatte inklusive Tische planen, machen Sie sich auch Gedanken über die Umzugskosten Steuer. Doch genauso sollte die Kündigung der alten Wohnung im Fokus stehen. Denn da gibt es einige Aspekte zu beachten. Beispielsweise kann Vermieter in zwei Fällen sofort Geldersatz verlangen, wenn der Mieter notwendige Schönheitsreparaturen nicht durchführt.
- wenn der Mieter sich endgültig ge¬weigert hat, die Schönheitsreparaturen durchzuführen. Aber: An die Frage, ob der Mieter sich endgültig geweigert hat, sind strenge Anforderungen zu stellen. Es reicht nicht aus, wenn der Mieter die Renovierungs¬verpflichtung bestreitet oder wenn er auszieht, ohne sei¬ne neue Anschrift anzugeben, ebenso wenig die Weigerung des Mieters, das Wohnungsabnahme¬protokoll zu unterschreiben. Der Vermieter ist verpflichtet, einen Scha¬den so gering wie möglich zu halten. Wenn der Mieter sich trotz Verpflichtung weigert, muss er dem Vermieter den Schaden ersetzen und die (üblichen) Ma¬lerkosten zahlen. Kann der Vermieter die Wohnung nicht rechtzeitig weitervermie¬ten, kann er u.U. noch weitere Mietzah¬lungen verlangen, jedoch nur dann, wenn er eine konkrete Vermietungschance nachweist. Lässt der Vermieter die Wohnung renovieren, dann muss er das unmittelbar nach dem Auszug des Mie¬ters und Ablauf der Nachfrist tun
- sofort Geldersatz kann der Vermieter außerdem fordern, wenn die Ausfüh¬rung der Schönheitsreparaturen sinn¬los ist.
Beispiel:
Nach dem Mietvertrag musste der Mieter die Wohnung renovieren. Der Vermieter wollte aber die Wohnung anschließend umbauen und wies deshalb darauf hin, dass es sinnlos sei, wenn der Mieter den Maler bestellt. Der Bundesgerichts¬ entschied: Der Mieter muss einen Ausgleich in Geld zahlen, wenn die Schönheitsreparaturen nach Vertragsende alsbald wieder zerstört würden und deshalb sinnlos sind. Führt der Mieter die Renovierungsarbeiten durch, obwohl ihn der Vermieter darüber informiert h¬at, dass dies wegen des geplanten Umbaus nicht notwendig ist, muss der Mieter dennoch Geldersatz leisten. Wenn allerdings nur Teile der Wohnung umgebaut werden, dann ist das Renovieren im Restteil nicht sinnlos, und der Vermieter kann hierfür nicht sofort Geld verlangen. Für die Höhe des zu zahlenden Betrages darf der Vermieter nicht das Angebot einer Fachfirma zugrunde legen, wenn de Mieter die Arbeiten mithilfe von Bekanten und Verwandten kostenfrei ausgeführt hätte. Es sind dann nur die Materialkosten anzusetzen. Dies sollten Sie beachten, wenn Sie einen Umzug planen und sich Gedanken über die Umzugsteuer machen.
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