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Gründungszuschuss: Ein Businessplan muss sein
Geschrieben von Andrea Delp   
Tuesday, 5. August 2008

Wer eine Existenzgründung plant, sollte sich gut über den Gründungszuschuss informieren. Der Gründungszuschuss ist eine attraktive Förderung für jede Gründung. Voraussetzung für die Förderung ist allerdings ein Businessplan und der Businessplan sollte nicht unterschätzt werden.

Die Existenzgründung bedeutet für viele Menschen eine gewagten Schritt. Die Sicherheit einer Festanstellung mit Kündigungsfristen und sozialer Sicherung wird aufgegeben, das Einkommen muss aus eigener Kraft erzielt werden. Das macht vielen Gründungsinteressierten Angst und so kommt manch gute Geschäftsidee nie zur Umsetzung. Das ist schade, denn der Staat stellt zahlreiche Fördermittel zur Verfügung, mit deren Hilfe eine Existenzgründung unterstütz werden kann. Eines dieser Fördermittel ist der Gründungszuschuss.

Die Arbeitsagenturen sind verantwortlich für den Gründungszuschuss und die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss sind an eine Arbeitslosigkeit gekoppelt. Weniger bekannt ist vielen Gründern, dass auch bei eigener Kündigung des Arbeitsplatzes die Möglichkeit besteht, die Förderung von seiten Arbeitsagentur in Anspruch zu nehmen. Man muss sich dafür nur arbeitslos melden und den Gründungszuschuss dann beantragen. In jedem Falle ist es wichtig, sich vorher gut über die Förderung und die Voraussetzungen zu informieren. Eine übereilte Kündigung wegen einer Existenzgründung ist im allgemeinen wenig vorteilhaft.

Bekommt ein Gründer der Gründungszuschuss, so erhält er über einen Zeitraum von neun Monaten regelmässige Zahlungen im Monatstakt von seiten Arbeitsagentur. Dabei wird der monatliche Betrag ganz einfach ermittelt: Höhe des Anspruches auf Arbeitslosengeld eins pro Monat plus dreihundert Euro. Die Arbeitsagenturen können darüber hinaus auch noch eine Verlängerung um weitere sechs Monate bewilligen, bei der dann aber nur eine Pauschale von dreihundert Euro ausgezahlt wird. Auf diese Verlängerung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

Für den Antrag auf Gründungszuschuss muss der Gründer neben anderen Unterlagen auch einen Businessplan abliefern. Wer also den Gründungszuschuss beantragen will, kommt an einem Businessplan nicht vorbei. Was häufig als Zwang betrachtet wird, birgt einige Vorteile: Der Businessplan ist ein wichtiges Instrument um sich auf die anstehenden Aufgaben vorzubereiten. Mit dem Businessplan arbeitet der Gründer alle relevanten Aspekte der Gründung durch und erhält die Möglichkeit, die spätere Steuerung des Unternehmens vorzubereiten. Der Businessplan muss ausserdem vorgelegt werden, um die so genannten Tragfähigkeitsbescheinigung zu erhalten. Diese Bescheinigung ist für die Bewilligung des Gründungszuschusses essentiell. Eine externe Organisation wie beispielsweise eine Kammer, eine Bank, ein Steuerberater oder ein anderer Fachmann bestätigt nach Durchsicht des Businessplanes, dass das Vorhaben tragfähig ist. Diese Bescheinigung muss dann zusammen mit dem Businessplan, den Antragsformularen, einer steuerlichen oder gewerblichen Anmeldung und eventuell mit Zulassungen bei der Arbeitsagentur vorgelegt werden.

Ist der Businessplan erstellt, die Formalitäten erledigt und der Gründungszuschuss genehmigt, können Gründer die Startphase des Unternehmens in Angriff nehmen, ohne gleich unter finanziellen Druck zu geraten. Das fördert das Unternehmertum und schont die Nerven der Mutigen, die den Sprung in die Selbstständigkeit wagen.

 

 

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