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Wer eine Existenzgründung plant, sollte sich gut über den Gründungszuschuss informieren. Der Gründungszuschuss ist eine attraktive Förderung für jede Gründung. Voraussetzung für die Förderung ist allerdings ein Businessplan und der Businessplan sollte nicht unterschätzt werden. Die Existenzgründung bedeutet für viele Menschen eine gewagten
Schritt. Die Sicherheit einer Festanstellung mit Kündigungsfristen und
sozialer Sicherung wird aufgegeben, das Einkommen muss aus eigener
Kraft erzielt werden. Das macht vielen Gründungsinteressierten Angst
und so kommt manch gute Geschäftsidee nie zur Umsetzung. Das ist
schade, denn der Staat stellt zahlreiche Fördermittel zur Verfügung,
mit deren Hilfe eine Existenzgründung unterstütz werden kann. Eines
dieser Fördermittel ist der Gründungszuschuss.
Die Arbeitsagenturen sind verantwortlich für den Gründungszuschuss und die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
sind an eine Arbeitslosigkeit gekoppelt. Weniger bekannt ist vielen
Gründern, dass auch bei eigener Kündigung des Arbeitsplatzes die
Möglichkeit besteht, die Förderung von seiten Arbeitsagentur in
Anspruch zu nehmen. Man muss sich dafür nur arbeitslos melden und den
Gründungszuschuss dann beantragen. In jedem Falle ist es wichtig, sich
vorher gut über die Förderung und die Voraussetzungen zu informieren.
Eine übereilte Kündigung wegen einer Existenzgründung ist im
allgemeinen wenig vorteilhaft.
Bekommt ein Gründer der
Gründungszuschuss, so erhält er über einen Zeitraum von neun Monaten
regelmässige Zahlungen im Monatstakt von seiten Arbeitsagentur. Dabei
wird der monatliche Betrag ganz einfach ermittelt: Höhe des Anspruches
auf Arbeitslosengeld eins pro Monat plus dreihundert Euro. Die
Arbeitsagenturen können darüber hinaus auch noch eine Verlängerung um
weitere sechs Monate bewilligen, bei der dann aber nur eine Pauschale
von dreihundert Euro ausgezahlt wird. Auf diese Verlängerung besteht
jedoch kein Rechtsanspruch.
Für den Antrag auf Gründungszuschuss
muss der Gründer neben anderen Unterlagen auch einen Businessplan
abliefern. Wer also den Gründungszuschuss beantragen will, kommt an
einem Businessplan nicht vorbei. Was häufig als Zwang betrachtet wird,
birgt einige Vorteile: Der Businessplan ist ein wichtiges Instrument um
sich auf die anstehenden Aufgaben vorzubereiten. Mit dem Businessplan
arbeitet der Gründer alle relevanten Aspekte der Gründung durch und
erhält die Möglichkeit, die spätere Steuerung des Unternehmens
vorzubereiten. Der Businessplan muss ausserdem vorgelegt werden, um die
so genannten Tragfähigkeitsbescheinigung zu erhalten. Diese
Bescheinigung ist für die Bewilligung des Gründungszuschusses
essentiell. Eine externe Organisation wie beispielsweise eine Kammer,
eine Bank, ein Steuerberater oder ein anderer Fachmann bestätigt nach
Durchsicht des Businessplanes, dass das Vorhaben tragfähig ist. Diese
Bescheinigung muss dann zusammen mit dem Businessplan, den
Antragsformularen, einer steuerlichen oder gewerblichen Anmeldung und
eventuell mit Zulassungen bei der Arbeitsagentur vorgelegt werden.
Ist
der Businessplan erstellt, die Formalitäten erledigt und der
Gründungszuschuss genehmigt, können Gründer die Startphase des
Unternehmens in Angriff nehmen, ohne gleich unter finanziellen Druck zu
geraten. Das fördert das Unternehmertum und schont die Nerven der
Mutigen, die den Sprung in die Selbstständigkeit wagen.
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